Corona - Voranmeldung Kurzarbeit - Wir sind für Sie da!
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Der Corona-Virus trifft die Unternehmerlandschaft Schweiz hart. Ich als Unternehmer mache mir grosse Sorgen um die wirtschaftliche Zukunft von uns allen. Ich bin zum Schluss gekommen, dass die Einschnitte in unser aller Leben so drastisch und enorm sind, dass wir Unternehmer dies nicht alleine lösen können. Der Shut-down wird auch nicht nur ein Monat dauern, der wird sich noch hinziehen, zumindest müssen wir davon ausgehen. Wir brauchen die staatliche Hilfe und diese wird auch kommen, da bin ich komplett überzeugt. Dies deshalb, weil alles andere zu noch viel höheren Kosten führen würde für den Staat, sprich uns!
Auch wir werden wohl demnächst aufgrund erweiterter Massnahmen des Bundes unsere Büros schliessen müssen. Den Notbetrieb für Sie als unsere Kunden haben wir jedoch sichergestellt. Wir verarbeiten für unsere Kunden auch in dieser schwierigen Zeit die Löhne und helfen selbstverständlich bei allen Themen im Hinblick auf die Kurzarbeit und den weiteren Massnahmen, welche das SECO demnächst bekannt geben wird. Sie können auf uns zählen, ich sehe unsere Branche und damit auch uns als Systemrelevante-Provider in dieser Krise an!
Also, viel Erfolg, und vor allem viel Gesundheit! Urs Rindlisbacher
Nichts wird aus dem frommen Wunsch, dass die Aktienrechtsreform in der Wintersession 2018 zum Abschluss gebracht werden kann. «Ich bin überzeugt, dass das neue Aktien- und Rechnungslegungsrecht dazu beiträgt, dass es für Investoren noch attraktiver wird, ihr Geld in Schweizer Unternehmen «arbeiten» zu lassen.» Das sagte der damalige Bundesrat Christoph Blocher im Jahr 2007. Damals […]
Der Hauptzweck einer Holdinggesellschaft liegt im Halten von Beteiligungen. Das heisst, sie darf keine aktive Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausüben. Die Gründung einer Holdinggesellschaft kann auch für KMU Vorteile mit sich bringen.
Das Urteil vom 5. Oktober 2012 löste bei den Steuerpflichtigen, ihren Beratern sowie den Steuerbehörden bezüglich der Bindungswirkung eines Steuerrulings eine spürbare Verunsicherung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte bei den Akteuren in der Steuerwelt überwiegend Einigkeit darüber, dass die kantonalen Steuerbehörden für die Erteilung von Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer als veranlagende Behörde zuständig sind. Das Bundesgericht hatte diesen Grundsatz zwischenzeitlich in Frage gestellt. Nun hat es sich zur Zuständigkeit für die Rulinggewährung, Bindungswirkung bei Erteilung durch die nicht zuständige Behörde, Zeitpunkt des Widerrufs sowie Übergangsfristen bei Widerruf wegweisend geäussert.
Der Autor weist auf die möglichen Folgen des Opting-out hin. Für eine bessere Kontrolle der Pflicht zur Ernennung einer Revisionsstelle schlägt dieser Beitrag vor, auf die Unterstützung der Ausgleichskassen zu setzen, weil sie bei der Beobachtung des Personals eine Schlüsselposition einnehmen. 1. Das Opting-out, ein kurzer Überblick Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht […]
- Einleitung Durch die laufende Entwicklung von Technologien, insbesondere von mobilen EDV-Geräten mit ständiger Zugriffsmöglichkeit auf Arbeitssysteme, ist eine Flexibilisierung des Arbeitsplatzes möglich, wodurch ein Arbeitnehmer seine Arbeit teilweise oder vollumfänglich ausserhalb des Büro erledigen kann...
Um den Stellenwert der Budgetierung beziehungsweise der Budgetplanung innerhalb eines Unternehmens zu verstehen, muss zunächst der Begriff Budget definiert werden. Was ist also ein Budget? Der Begriff Budget wird sowohl im Bereich der Betriebswirtschaftslehre als auch in der Finanzwissenschaft verwendet. [...]
Entwickelt sich eine politische Zangengeburt schlussendlich doch noch zu einem Schweizerischen Erfolgsmodell? Die Chancen dazu stehen gut. Was bisher geschah: Das geltende Aktienrecht ist in Kraft seit dem 1. Juli 1992. Seit Anfang 2001 sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht worden mit dem Ziel, das schweizerische Recht im Bereich «Corporate Governance» zu verbessern. Im Dezember 2005 […]
Am 9. Februar 2014 hat das Stimmvolk den «Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI) angenommen. Dabei befand der Souverän auch über eine steuerliche Frage: die Begrenzung des Pendlerabzugs in der privaten Steuererklärung auf 3000 CHF.