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Die Steuervorlage 17 nimmt die erste große Hürde!

8. Juni 2018

    ZUSAMMENFASSUNG: Der Ständerat hat beschlossen, die Steuervorlage 17 mit der AHV-Sanierung zu verknüpfen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Der Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «kleinen Kunstwerk des politischen Kompromisses». Die Vorlage geht im Herbst in den Nationalrat.

    AUSGANGSLAGE: Am 12.02.2017 hat das Volk die Unternehmenssteuerreform III mit 59.1% Nein-Stimmen abgelehnt. Damit ist das geltende Steuersystem – insbesondere die steuerlichen Privilegien in den Kantonen – unverändert in Kraft geblieben. Die Privilegierung von Statusgesellschaften – zum Beispiel Holding-Gesellschaften – steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Die Schweiz geriet zunehmend in den Fokus der internationalen Gemeinschaft – bis hin zur Androhung von sogenannt «schwarzen Listen» der Steueroasen. Dieser unhaltbare Zustand führte dazu, dass bei Unternehmen, die international tätig sind, grosse Rechtsunsicherheit herrscht. Diese Unsicherheit schadet dem Standort Schweiz. Am 21.03.2018 hat der Bundesrat Botschaft und Entwurf zur Steuervorlage 17 verabschiedet und ist an die Eidgenössischen Räte gelangt.

    Nach Meinung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR) leistet die Vorlage einen entscheidenden Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen Standort Schweiz. Die Steuervorlage 17 ist ein Kompromiss der von den Kantonen mitgetragen wird.

    Kritiker der Vorlage sind der Ansicht, dass die Verknüpfung von Sozialversicherung und Altersvorsorge mit Steuerpolitik in einer Vorlage ein Unding ist. Bleibt die AHV-Finanzierung Bestandteil der Vorlage, so könnten KMU-Eigentümer und Arbeitnehmende bei einer Volksabstimmung Nein stimmen.

    Die Botschaft und der Entwurf des Bundesrates beinhaltete vier Zielsetzungen:

    1. Schaffung von Rechtssicherheit (Aufhebung der Regelungen für Statusgsellschaften)

    2. Stärkung der Standortattraktivität (Einführung Patentbox auf kantonaler Ebene)

    3. Respektierung des Föderalismus (Erhöhung Kantonsanteil an der Direkten Bundessteuer)

    4. Ausgewogenheit in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht durch drei Elemente:

      4.1. Entlastungsbegrenzung bei der Gewinnsteuer

      4.2 Teilbesteuerung der Dividenden beim Bund zu 70% und den Kantonen bei mind. 70%

      4.3. Erhöhung der Familienzulagen

    Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) hat den Gesetzsentwurf des Bundesrates überarbeitet und vier Eckwerte festgelegt:

    1. Sozialer Ausgleich in der AHV

    Die Steuervorlage 17 braucht einen sozialen Ausgleich. Die Kommission ist der Auffassung, dass die vom Bundesrat beantragte Kompensation über Familienzulagen ungeeignet ist. Grundgedanke der Steuervorlage 17 ist, dass die Steuerausfälle durch die Unternehmensentlastungen zugunsten des AHV-Fonds kompensiert oder ausgeglichen werden. Nach Schätzungen beläuft sich der gesamte steuerliche Effekt der Steuervorlage 17 für Bund, Kantone und Gemeinden auf 2.0 Milliarden Franken.

    Ab 2020 sollen folgende Elemente zugunsten des AHV-Fonds greifen:

    1.1 Erhöhung von drei zusätzlichen Lohnpromillen (1.5 Promille Arbeitgeber plus 1.5 Promille Arbeitnehmer) d.h. 0.6 Milliarden Franken Arbeitgeber plus 0.6 Milliarden Franken Arbeitnehmer

    1.2 Zuweisung Demografieprozent der Mehrwertsteuer an den AHV-Fonds (520 Millionen Franken)

    1.3 Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV (300 Millionen Franken)

    In der Summe ergeben diese Beträge zugunsten des AHV-Fonds wieder das Total der Steuerausfälle von 2.0 Milliarden Franken.

    Die Jungen in der Bevölkerung empfinden diesen Teil der Vorlage als wenig sozial, weil ein Teil der Alimentierung der AHV durch höhere Lohnbeiträge auf ihre Kosten geht. Deswegen drohen sie bereits mit dem Referendum.

    1. Dividendenbesteuerung

    Die Kommission beantragt dem Ständerat – entgegen dem Entwurf des Bundesrates – auf Ebene der Kantone die Teilbesteuerung der Dividenden auf qualifizierten Beteiligungen auf mindestens 50% (nicht gemäss Entwurf Bundesrat auf mindestens 70%) festzulegen. Auf der Ebene Direkte Bundessteuer schliesst sich die Kommission dem Bundesrat an und hat den 70%-Satz (Geschäfts- und Privatvermögen) genehmigt. Die Teilbesteuerung der Dividenden auf kantonaler Ebene von 50% anstatt 70% ist das politische Entgegenkommen an die Forderungen der gewerblichen Kreise.

    1. Anpassung beim Kapitaleinlageprinzip (KEP)

    Der Bundesrat wollte diese Anpassung nicht vornehmen. Die Anpassung beim Kapitaleinlageprinzip ist das politische Entgegenkommen an die Forderungen der linken Parteien – und damit Teil des politischen Kompromisses. Die Kommission beantragt dem Ständerat das geltende Kapitaleinlageprinzip mit einer Rückzahlungsregel und einer Teilliquidationsregel einzuschränken.

    Die neuen Regeln beim Kapitaleinlageprinzip gelten ausschliesslich für Gesellschaften, die an einer schweizerischen Börse kotiert sind.

    Die kotierten Gesellschaften sollen künftig nur dann Reserven aus Kapitaleinlagereserven (KER) steuerfrei an die Aktionäre zurückzahlen dürfen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Für nicht kotierte Unternehmen bleibt alles beim Bisherigen d.h. die steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven an die Aktionäre bleibt möglich, auch wenn keine ordentliche Dividende ausgeschüttet wird.

    1. Abzug für Eigenfinanzierung

    Wie der Bundesrat empfiehlt auch die Kommission den Abzug auf Eigenfinanzierung nicht zuzulassen mit einer Ausnahme für Hochsteuerkantone. Auf Ebene Direkte Bundesssteuer wird der Abzug auf Eigenfinanzierung nicht eingesetzt. Aktuell würde einzig der Kanton Zürich von dieser Regelung profitieren. Deshalb wird dieser Teil der Vorlage auch «Lex-Zürich» genannt. Für den Kanton Zürich ist dieses Instrument besonders wichtig, andere Kantone sehen sich nun aber ungerecht behandelt und verlangen, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer allen Kantonen offenstehen soll.

    Ergebnis im Ständerat:

    An seiner Sitzung vom 07.06.2018 hat der Ständerat in der Gesamtabstimmung über die Steuervorlage 17 das Bundesgesetz mit 34 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen – inklusive den Änderungsanträgen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) – genehmigt. Linke und die bürgerliche Mitte waren für die Vorlage, dagegen stimmten nur die vier Vertreter der SVP und der BDP- Ständerat. Das klare Ja des Ständerates zur Vorlage ist vor allem der Befürchtung geschuldet, dass vom Stimmvolk ein weiteres Nein zu dieser dringlichen Steuerreform zu befürchten ist.

    Weiteres Vorgehen und Zeitplan:

    In der Herbstsession (10. bis 28.09.2018) wird die Steuervorlage 17 (neu heisst es Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung) im Nationalrat beraten. Im Zweitrat zeichnet sich ein ähnliches Bild ab wie eben im Ständerat. Im Nationalrat sind nur die Grünliberalen grundsätzlich gegen die Vorlage. Die Referendumsfrist läuft anschliessend bis im Januar 2019. Der Hauptteil des Bundesgesetzes würde – wenn kein Referendum ergriffen wird – auf den 01.01.2020 in Kraft gesetzt. Ob das Referendum gegen die Vorlage ergriffen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

    foto by unsplash.com

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