Cookie Consent by TermsFeed

Einkommenssteuern: wird der Steuerabzug für die Säule 3a ausgebaut?

16. September 2019

    Ausgangslage

    Seit dem Jahr 1972 ist die individuelle Vorsorge als dritte Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung verankert. Die 3. Säule wird in zwei Bereiche unterteilt:

    Säule 3b: die freie Selbstvorsorge

    Diese besteht aus dem persönlichen Sparen, Lebensversicherungen etc. Es besteht keine steuerliche Privilegierung.

    Säule 3a: die gebundene Selbstvorsorge

    Diese Säule ist jene Vorsorgeform der 3. Säule, die im Sinne der Dreisäulenkonzeption durch Fiskal- und Eigentumspolitik staatlich gefördert wird.

    Die Säule 3a wurde in einer Verordnung geregelt und ist seit 01.01.1987 in Kraft. Die Säule 3a kann grundsätzlich jedermann errichten, der erwerbstätig ist. 2019 können CHF 6’826 von Erwerbstätigen mit einer Pensionskasse und CHF 34’128 von Erwerbstätigen ohne Pensionskasse bei den direkten Steuern vom Einkommen abgezogen werden.

    Forderung

    Eine Motion des Obwaldner CVP-Ständerates Erich Ettlin verlangt, dass diese Steuerabzüge weiter ausgebaut werden. Wer in früheren Jahren nicht den Maximalabzug geltend gemacht hat, soll dies laut dem Vorstoss noch nachholen können – im Form von Einkäufen, wie sie bei der 2. Säule schon möglich sind. Diese Einkäufe sollen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ein Einkauf bei der Säule 3a soll auf den für Selbständigerwerbende geltenden Betrag von CHF 34’128 pro Jahr begrenzt werden. Zudem soll ein Einkauf in die Säule 3a nur alle fünf Jahre möglich sein.

    Pro

    Mit den Reformen der 1. und 2. Säule werden mittelfristig die Versichertenbeiträge steigen und Rentenhöhe in der 2. Säule sinken. Die 3. Säule erhält in Zukunft eine höhere Bedeutung und muss gefördert werden. Der neue Steuerabzug soll jenen Personen helfen, die in jüngeren Jahren mangels liquider Mittel oder wegen anderer Prioritäten die Möglichkeit der steuerlich privilegierten Einzahlung in die Säule 3a nicht ausgenutzt hatten.

    Contra

    Gemäss der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) nimmt weniger als ein Drittel der Steuerpflichtigen überhaupt einen Abzug für Säule-3a-Beiträge vor. Nur gerade 13 % aller Steuerpflichtigen sind in der Lage, den maximal zulässigen Abzug von CHF 6’826 vorzunehmen. Über die Hälfte der Steuerersparnisse infolge des Steuerabzugs für Beiträge in die Säule 3a fällt bei Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über CHF 75’000 pro Jahr an.

    Stellungnahme des Bundesrates:

    Der gesellschaftliche Nutzen der Subvention für Einzahlungen in die Säule 3a ist bestenfalls minim. Die Möglichkeit, über den jährlichen Maximalbetrag hinaus Einzahlungen für vergangene Beitragsjahre in die Säule 3a zu leisten, kommt bloss einer begrenzten Gruppe von Personen zugute. Durch zusätzliche Steueroptimierungsmöglichkeiten für Gutverdienende werden Ungleichheiten nicht beseitigt, sondern verstärkt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

    Ausblick

    Der Ständerat hat die Motion mit 20 zu 13 Stimmen angenommen. Stimmt nach dem Ständerat auch der Nationalrat der Motion zu, muss der Bundesrat eine konkrete Vorlage ausarbeiten.

    foto by pexels.com

    Newsletter Anmeldung

    Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie mehr rund um das Thema Steuern, Unternehmensbewertung & Digitalisierung im Treuhandbereich!

    Weitere empfohlene Beiträge
    Unternehmenssteuern: Steuerpläne der OECD bedeuten Erosion des Wettbewerbs

    Credo des Steuerwettbewerbs Im Nachgang zum deutschen Wirtschaftswunder war das Credo des Wettbewerbs salonfähig. Auch die Konkurrenz zwischen den einzelnen Volkswirtschaften gehörte zum unbestrittenen wirtschaftlichen Repertoire. Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache: Wie auf der Ebene der Unternehmen ist auch auf der staatlichen Ebene der Wettbewerb zentraler Treiber für Wachstum und Wohlfahrt. Radikale Modernisierung […]

    24. November 2019
    ...
    Kantonale Abstimmung: Teilrevision des Steuergesetzes Im Kanton Nidwalden

    Ausgangslage und Abstimmung vom 27. September 2020 Aufgrund eines konstruktiven Referendums Ende 2019 betreffend der Senkung des Gewinnsteuersatzes, kam die Umsetzung des Landrates am 27. September 2020 zur Abstimmung. Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent zugestimmt und bestätigt. Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft […]

    28. September 2020
    ...
    Steuervorlage 17

    Knappe Zustimmung der WAK-N Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats konnte die Detailberatung der Steuervorlage 17 abschliessen. Die Kommission hat am 3. September 2018 getagt. Einzig beim Kapitaleinlageprinzip beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Ständerats. Die Kommission hat das Gesetz in der Gesamtabstimmung äusserst knapp mit 12 zu 11 Stimmen […]

    5. September 2018
    ...
    Automatischer Informationsaustausch (AIA) – das Ende der Steuerhinterziehung?

    Das Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Bankkunden ist Tatsache. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Nebst der Schweiz haben sich über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme des AIA-Standards bekannt. Seit 2017 erhebt die Schweiz Kontodaten. Der Datenaustausch wird erstmals […]

    10. November 2017
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Pendlerabzug: Die Auswirkungen der FABI-Vorlage

    Am 9. Februar 2014 hat das Stimmvolk den «Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI) angenommen. Dabei befand der Souverän auch über eine steuerliche Frage: die Begrenzung des Pendlerabzugs in der privaten Steuererklärung auf 3000 CHF.

    3. März 2017
    ...
    Die verdeckte Kapitaleinlage in Form einer Nutzungseinlage

    Ausgangslage / Sachverhalt: Bei den verdeckten Kapitalentnahmen (verdeckte Gewinnausschüttung oder Gewinnvorwegnahmen) wird die Gesellschaft entreichert. Bei diesen Sachverhalten erfolgt eine steuerliche Korrektur des ausgewiesenen Jahresgewinnes. Beim Aktionär unterliegen verdeckte Gewinnausschüttung und Gewinnvorwegnahmen der Einkommenssteuer. Als Gegenstück zu den verdeckten Kapitalentnahmen stehen die verdeckten Kapitaleinlagen. Wenn beispielsweise ein privater Aktionär seiner Aktiengesellschaft einen Vermögensgegenstand unter dem Verkehrswert […]

    10. November 2018
    ...
    Liegenschaften direkt oder via Immobiliengesellschaft halten?

    Der kantonale Steuerwettbewerb hat in den vergangenen Jahren Voraussetzungengeschaffen, die das Halten von Liegenschaften über eine Immobiliengesellschaft steuerlich und in Bezug auf Abgaben der Sozialversicherungen unter Umständen attraktiv machen.

    3. März 2017
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Quellensteuer-Revision 2021

    Ausgangslage Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. […]

    31. Januar 2021
    ...
    Kantonale Abstimmung: Teilrevision des Steuergesetzes Im Kanton Nidwalden

    Ausgangslage und Abstimmung vom 27. September 2020 Aufgrund eines konstruktiven Referendums Ende 2019 betreffend der Senkung des Gewinnsteuersatzes, kam die Umsetzung des Landrates am 27. September 2020 zur Abstimmung. Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent zugestimmt und bestätigt. Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft […]

    28. September 2020
    ...
    Sie haben Fragen?