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Kantonale Abstimmung: Teilrevision des Steuergesetzes Im Kanton Nidwalden

28. September 2020

    Ausgangslage und Abstimmung vom 27. September 2020

    Aufgrund eines konstruktiven Referendums Ende 2019 betreffend der Senkung des Gewinnsteuersatzes, kam die Umsetzung des Landrates am 27. September 2020 zur Abstimmung. Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent zugestimmt und bestätigt. Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

    Umsetzung der eidgenössischen Steuerreform (STAF)

    Der Landrat hat die Umsetzung am 26. Juni 2019 wie folgt beschlossen:

    Die Steuerprivilegien der Holding- und Verwaltungsgesellschaften werden abgeschafft. Allerdings soll eine Übergangsregelung die steuerliche Mehrbelastung durch den Wegfall der Privilegien etwas abfedern. Zum Ausgleich soll die kantonale Gewinnsteuer für alle Gesellschaften auf 5,1 Prozent gesenkt werden (bisher 6 Prozent). Die steuerliche Entlastung von Patenterträgen wird auf 90 Prozent erhöht (bisher 80 Prozent), wobei neu insgesamt eine Entlastungsbegrenzung auf die maximal möglichen 70 Prozent des steuerbaren Gewinns festgelegt wird. Die maximal zulässige Entlastung von 50 Prozent bei der Dividendenbesteuerung von dafür qualifizierenden Beteiligungen wird beibehalten (wie bisher). Kapitalleistungen aus Vorsorge werden neu nur noch zu einem Viertel der ordentlichen Steuersätze besteuert (bisher zu zwei Fünfteln), und der Mindeststeuersatz dazu wird auf 0,5 Prozent gesenkt (bisher 0,8 Prozent). Zur finanziellen Abgeltung der Gemeinden wird der Anteil an der Gewinn- und Kapitalsteuer zu deren Gunsten auf 39 Prozent erhöht (bisher 37 Prozent). Mit einer Erhöhung des Kinderabzuges auf Fr. 6‘000.– (bisher Fr. 5‘400.–) und der Ausbildungszulage auf Fr. 290.– (bisher Fr. 270.–) werden neben steuerpolitischen auch familienpolitische Anliegen berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen und Ausblick

    Für den Kanton Nidwalden ergeben sich insgesamt jährliche Mehreinnahmen von 12.3 Mio. Franken (Wegfall der Steuerprivilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften, Erhöhung des Anteils an der direkten Bundessteuer). Nach Abzug der weiteren Massnahmen (Senkung der Gewinnsteuer von 1.9 Mio. Franken, Besteuerung von Vorsorgeleistungen von 1.2 Mio. Franken und Entlastung bei familienpolitischen Anliegen von 0.3 Mio. Franken) im Betrage von 3.4 Mio. Franken verbleiben netto 8.9 Mio. Franken, welche zur Senkung des strukturellen Defizits verwendet werden.

    Der Kanton Nidwalden behält die tiefsten Unternehmenssteuern in der Schweiz und gemäss einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts BAK Economics löst der Kanton Nidwalden sogar Hongkong an der Weltspitze ab und ist somit in der Schweiz als auch weltweit die Nummer eins, wenn es um tiefe Unternehmenssteuern geht.

    Quelle: Kanton Nidwalden

    foto by pexels.com

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