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Rechtsformen Schweiz: Welche Gesellschaftsform ist die Richtige?

15. September 2022

Was ist eine Rechtsform? Mit der Wahl der Rechtsform werden die Rahmenbedingungen für ein Unternehmen festgelegt. Sie bestimmt, welche persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Stellung ein Unternehmen in der Wirtschaft einnimmt. Unternehmer müssen sich im Rahmen der Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens für eine geeignete Unternehmensform entscheiden. Es wird grundlegend zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften unterschieden.

Die Unternehmensformen differenzieren sich hinsichtlich des zur Gründung oder Umwandlung notwendigen Mindestkapitals, der Haftungsregelung, der Gewinnbeteiligung, der Kreditwürdigkeit und der bei der Gründung auftretenden Formalitäten. Zu den beliebten Unternehmensformen in der Schweiz zählen bei KMUs die Einzelfirmen, Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Doch welche Rechtsform ist nun die richtige für Sie? Verschaffen Sie sich einen Überblick in diesem Artikel oder holen Sie sich unser ausführliches Whitepaper zum Thema Rechtsformen!

Auswahlkriterien für die richtige Rechtsform

Eine einzig richtige Rechtsform gibt es nicht, denn nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen. Welche Unternehmensform für einen speziellen Betrieb die richtige ist, kann anhand der folgenden Kriterien entschieden werden.

  • Kapital – Der Umfang an Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgegebenem Mindestkapital unterscheidet sich je nach Rechtsform. Der Kapitalbedarf sollte im Hinblick auf das laufende und die nachfolgenden 3 bis 5 Geschäftsjahre im Auge behalten und bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
  • Risiko / Haftung – Hierbei gilt: je höher das Risiko, das eine Unternehmung mit sich bringt, desto mehr spricht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • Unabhängigkeit – Jede Rechtsform bringt ein unterschiedlich hohes Mass an Unabhängigkeit mit sich. Der Handlungsspielraum wird dadurch beeinflusst, ob man mit oder ohne Partner beziehungsweise mit reinen Kapitalgebern oder mitgestaltenden Parteien zusammenarbeitet.
  • Steuern – Abhängig von der Gesellschaftsform werden Geschäftseinkünfte und -vermögen des Unternehmers und des Eigentümers getrennt oder zusammen besteuert. Höhere Gewinne werden zudem bei Kapitalgesellschaften tendenziell weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
  • Soziale Sicherheit – Die Regelungen zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung unterscheiden sich je nach Rechtsform. Gewisse Sozialversicherungen können dabei freiwillig, obligatorisch oder nicht existent sein. Einzelunternehmer sind zum Beispiel nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert oder gezwungen, in eine Pensionskasse einzuzahlen.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Einzelunternehmen / Einzelfirma

Das Einzelunternehmen ist eine der beliebtesten Rechtsformen und ist besonders empfehlenswert, wenn eine natürliche Person allein kaufmännische Tätigkeiten ausüben möchte. Der bürokratische Aufwand bei der Gründung ist überschaubar, ebenso wie die Kosten, die dabei anfallen. Die Unternehmensform Einzelfirma bringt ein hohes Mass an Freiheit, aber gleichzeitig auch eine grosse finanzielle Verantwortung mit sich.

Einfache Gesellschaft

Eine Einfache Gesellschaft ist sinnvoll, wenn zwei oder mehrere Personen Ihre Kräfte und Mittel kombinieren wollen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Der Zusammenschluss ist meist zeitlich begrenzt. Die Unternehmensform ohne Rechtspersönlichkeit tritt nach Aussen als Interessensgemeinschaft auf. Die Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der gesamten Gesellschaft. Eine Haftungsgrenze gibt es nur, wenn ein Gesellschafter ausdrücklich im eigenen Namen handelt. Die Gründung ist formlos möglich, wobei der Abschluss eines schriftlichen Vertrags empfohlen wird.

Kollektivgesellschaft

Schliessen sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen, um ein nach kaufmännischen Regeln geführtes Unternehmen zu betreiben, gilt dies als Kollektivgesellschaft. Die Kollektivgesellschaft verfügt über keine Rechtspersönlichkeit (= keine juristische Person) ist nicht steuerpflichtig und zumeist stark vom Inhaber abhängig. Hinsichtlich der Gründung einer Kollektivgesellschaft kann zwischen einer kaufmännischer und einer nicht kaufmännischen Form unterschieden werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH handelt es sich um eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gründungskosten der Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft liegen dabei bei rund CHF 3‘000 und die Höhe des Anfangskapitals bei CHF 20‘000. Die Gründung kann durch natürliche oder juristische Personen ablaufen. Bei der GmbH entsteht keine persönliche Haftung für Schulden. Die GmbH unterliegt der Doppelbesteuerung.

Eingetragene Genossenschaft

Die rechtliche Grundlage für die Genossenschaft findet sich im Schweizer Obligationsrecht. Sie besagt, dass für die Gründung sieben Mitglieder (Genossenschafter) notwendig sind. Die Genossenschaft ist weder eine Personen- noch eine Kapitalgesellschaft, sondern ein wirtschaftlicher Verein. Die Haftung betrifft lediglich das Vermögen der Genossenschaft, nicht aber das der Genossenschaftsmitglieder. Organe der Genossenschaft sind die Geschäftsführung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft ist eine Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Rechtsform bedarf eines Aktionärs und VR (kann eine Person sein) und sie wird mit dem Eintrag im HR (auch ohne Publikation) rechtsfähig. Das definierte Aktienkapital liegt bei mindestens CHF 100‘000,-, wovon CHF 50‘000,- einbezahlt werden müssen. Sie wird vor allem bei gewinnorientierten Unternehmen eingesetzt. Die Besteuerung gleicht jener der GmbH.

Kommanditgesellschaft

Eine KG wird aus mehreren Gesellschaftern gebildet, wobei zumindest ein Vollhafter (Komplementäre) und ein Teilhafter (Kommanditisten) beteiligt sein muss. Komplementäre haften mit ihrem gesamten Privat- und Gesellschaftsvermögen, während Kommanditisten nur mit Kapitaleinlagen haften. Die Entstehung ist formlos (ohne schriftliche Vereinbarung) möglich, wobei es keine Auflagen zu einem erforderlichen Kapital (Kommanditsumme muss im HR eingetragen sein) gibt.

Mehr zu den wichtigsten Unternehmensformen in der Schweiz, ihren Vor- und Nachteilen sowie was Sie bei der Gründung beachten müssen. Finden Sie hier:

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