Cookie Consent by TermsFeed

Wird der eigenmietwert Abgeschafft?

27. Juni 2019

    Aktuelle Situation

    Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser Mietwert richtet sich nach dem Betrag, den der Eigentümer bei Fremdvermietung erzielen würde bzw. der Mieter als Miete bezahlen muss. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden.

    Mit der Besteuerung dieses fiktiven Einkommens wollte der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen Mietern und Wohneigentümern schaffen.

    Da mit dem Eigenmietwert ein abstrakt ermittelter Betrag besteuert wird, der keinen effektiven Geldeingang darstellt, steht diese Einkommensart seit geraumer Zeit in der Kritik.

    Vorentwurf zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung

    Seit Jahren gibt es Bemühungen, den Eigenmietwert abzuschaffen oder einzuschränken.

    Nun hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) am 14. Februar 2019 einen Vorentwurf zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung mit folgenden Eckpunkten verabschiedet:

    Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz Kein Abzug für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten von Dritten Auf Bundesebene kein Abzug für Energiespar- sowie Umweltschutzmassnahmen und Denkmalpflege (Die Kantone können diese Abzüge auf kantonaler Ebene aber beibehalten) Förderung des Wohneigentums: Begrenzter und befristeter Schuldzinsenabzug für Ersterwerber Maximal 10‘000 Franken für Ehepaare im ersten Steuerjahr Maximal 5‘000 Franken für Alleinstehende im ersten Steuerjahr Danach lineare Abnahme über 10 Jahre hinweg Beim privaten Schuldzinsenabzug stellt die WAK-S die folgenden 5 Varianten zur Diskussion: Variante 1: Abzug von privaten Schuldzinsen in Höhe von 100% der steuerbaren Vermögenserträge Variante 2: Abzug von privaten Schuldzinsen in Höhe von 80% der steuerbaren Vermögenserträge Variante 3: Abzug von privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen plus 50‘000 Franken für Beteiligungen von mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Variante 4: Abzug von privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen Variante 5: Streichung des privaten Schuldzinsenabzugs Zweitliegenschaften werden vom Systemwechsel ausgenommen. Der Eigenmietwert ist weiterhin steuerbar. Erträge aus Renditeliegenschaften im Privatvermögen müssen ebenfalls weiterhin versteuert werden. Die Abzüge für Unterhalt, Instandstellung, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte bleiben bestehen. Einerseits will die Kommission dem Wunsch der Eigenheimbesitzer entsprechen, die Besteuerung des schwer nachvollziehbaren Eigenmietwerts abzuschaffen. Im Gegenzug sollen Gewinnungskosten wie jene für Instandhaltung oder Verwaltung nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.

    Andererseits verfolgt die Kommission mit der Vorlage das Ziel, die rasant wachsende private Verschuldung einzudämmen. Diese ist in der Schweiz auf international rekordhohem Niveau. Ein Grund dafür ist, dass das Schuldenmachen durch die Möglichkeit hoher Steuerabzüge faktisch subventioniert wird.

    Bei den Diskussionen rund um den Eigenmietwert ist der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) massgeblich beteiligt. Dieser forderte dabei regelmässig eine Abschaffung des Eigenmietwerts unter Beibehaltung der Abzüge für Zinsen und Unterhalt. Die oben erwähnte Variante 5 (Streichung des privaten Schuldzinsenabzugs) ist für den HEV Schweiz inakzeptabel, da eine solche Regelung eine erhebliche Schlechterstellung aller Haus- und Wohneigentümer zur Folge hätte. Sie ist nach Meinung des HEV nicht tragbar und würde zudem das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massiv verletzen.

    Der HEV Schweiz unterstützt deshalb beim Schuldzinsenabzug die vorgeschlagene Variante 1 der Vernehmlassungsvorlage. Gemäss dieser Variante 1 sollen private Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge abzugsfähig bleiben. Eine solche Umsetzung sei systemkonform und behandle alle Steuerpflichtigen genau gleich. Damit würden weder bestimmte Eigentümergruppen noch Mieterinnen und Mieter besser oder schlechter gestellt. Mit dieser Variante würde – wie bei allen anderen Varianten auch – der heute geltende private Schuldzinsabzug um 50’000 Franken reduziert.

    Weiteres Vorgehen

    Bis zum 12. Juli 2019 können Betroffene zur Gesetzesvorlage Stellung nehmen. Danach werden die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer ausgewertet und ein definitiver Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Erst dann wird die Vorlage in die parlamentarische Beratung geschickt.

    foto by unsplash.com

    Newsletter Anmeldung

    Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie mehr rund um das Thema Steuern, Unternehmensbewertung & Digitalisierung im Treuhandbereich!

    Weitere empfohlene Beiträge
    Die verdeckte Kapitaleinlage in Form einer Nutzungseinlage

    Ausgangslage / Sachverhalt: Bei den verdeckten Kapitalentnahmen (verdeckte Gewinnausschüttung oder Gewinnvorwegnahmen) wird die Gesellschaft entreichert. Bei diesen Sachverhalten erfolgt eine steuerliche Korrektur des ausgewiesenen Jahresgewinnes. Beim Aktionär unterliegen verdeckte Gewinnausschüttung und Gewinnvorwegnahmen der Einkommenssteuer. Als Gegenstück zu den verdeckten Kapitalentnahmen stehen die verdeckten Kapitaleinlagen. Wenn beispielsweise ein privater Aktionär seiner Aktiengesellschaft einen Vermögensgegenstand unter dem Verkehrswert […]

    10. November 2018
    ...
    Neue Steuersparmöglichkein für Unternehmen

    Zwischenzeitlich haben alle Kantone neue interessante Steuersparmöglichkeiten eingeführt, welche seit diesem Jahr zur Verfügung stehen. Dies als Folge der Eidgenössischen Volksabstimmung im 2019 (STAF).Bei der Direkten Bundessteuer ändert sich nichts. WAS IST NEU AUF KANTONSEBENE? Abschaffung von Steuerprivilegien Die privilegierte Besteuerung von Holdinggesellschaften, gemischten Gesellschaften und Domizilgesellschaften entfällt. Dies bedeutet, dass diese Gesellschaften ab 01.01.2020 […]

    28. November 2020
    ...
    Breaking News bei der Grundstückgewinnsteuer

    Die Verrechnung von Geschäftsverlusten mit Gewinnen aus Liegenschaftsverkäufen ist ab 1. Januar 2019 auch im Kanton Zürich möglich! Wir haben Sie bereits mit unserem blog-Beitrag vom Juni 2017 (Rubrik Direkte Steuern) über die Beseitigung einer Rechtsungleichheit und den neuen Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung orientiert. Hier liefern wir Ihnen das update in dieser causa. Im Kanton […]

    25. Januar 2019
    ...
    Steuervorlage 17

    Knappe Zustimmung der WAK-N Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats konnte die Detailberatung der Steuervorlage 17 abschliessen. Die Kommission hat am 3. September 2018 getagt. Einzig beim Kapitaleinlageprinzip beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Ständerats. Die Kommission hat das Gesetz in der Gesamtabstimmung äusserst knapp mit 12 zu 11 Stimmen […]

    5. September 2018
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Neue Steuersparmöglichkein für Unternehmen

    Zwischenzeitlich haben alle Kantone neue interessante Steuersparmöglichkeiten eingeführt, welche seit diesem Jahr zur Verfügung stehen. Dies als Folge der Eidgenössischen Volksabstimmung im 2019 (STAF).Bei der Direkten Bundessteuer ändert sich nichts. WAS IST NEU AUF KANTONSEBENE? Abschaffung von Steuerprivilegien Die privilegierte Besteuerung von Holdinggesellschaften, gemischten Gesellschaften und Domizilgesellschaften entfällt. Dies bedeutet, dass diese Gesellschaften ab 01.01.2020 […]

    28. November 2020
    ...
    Die Steuervorlage 17 nimmt die erste große Hürde!

    Zusammenfassung: Der Ständerat hat beschlossen, die Steuervorlage 17 mit der AHV-Sanierung zu verknüpfen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Der Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «kleinen Kunstwerk des politischen Kompromisses». Die Vorlage geht im Herbst in den Nationalrat. Ausgangslage: Am 12.02.2017 hat das Volk die Unternehmenssteuerreform III mit 59.1% Nein-Stimmen abgelehnt. Damit […]

    8. Juni 2018
    ...
    Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist gefallen!

    Zieht ein Unternehmer von Deutschland in die Schweiz, fiel bisher in Deutschland auf dem Wertzuwachs seiner Firmenbeteiligungen eine Wegzugsbesteuerung an. Laut dem Europäischen Gerichtshof verstösst dies aber gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz – EU. Die Schweiz müht sich zurzeit mit der Frage ab, was vom vorgeschlagenen Rahmenabkommen mit der EU zu halten ist. Für die versprochene […]

    28. März 2019
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Ab 2019 sind Lotto- und Toto-Gewinne bis 1 Million Franken steuerfrei

    In der Volksabstimmung vom 10.06.2018 hatte sich das Volk für das neue Geldspielgesetz entschieden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind am 01.01.2019 in Kraft getreten. Das neue Geldspielgesetz ersetzt das Spielbankengesetz aus dem Jahre 1998 und das Lotteriegesetz aus dem Jahre 1923. Das neue Gesetz setzt den Verfassungsartikel über Geldspiele um, den Volk und Stände 2012 […]

    20. Februar 2019
    ...
    Vereinfachte Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

    Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll gemäss Beschluss der eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat hierzu eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Das EFD schlägt in der Änderung der Berufskostenverordnung vor, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs neu pro Monat […]

    30. Juli 2019
    ...
    Sie haben Fragen?