Cookie Consent by TermsFeed

Wird der eigenmietwert Abgeschafft?

27. Juni 2019

    Aktuelle Situation

    Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser Mietwert richtet sich nach dem Betrag, den der Eigentümer bei Fremdvermietung erzielen würde bzw. der Mieter als Miete bezahlen muss. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abgezogen werden.

    Mit der Besteuerung dieses fiktiven Einkommens wollte der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen Mietern und Wohneigentümern schaffen.

    Da mit dem Eigenmietwert ein abstrakt ermittelter Betrag besteuert wird, der keinen effektiven Geldeingang darstellt, steht diese Einkommensart seit geraumer Zeit in der Kritik.

    Vorentwurf zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung

    Seit Jahren gibt es Bemühungen, den Eigenmietwert abzuschaffen oder einzuschränken.

    Nun hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) am 14. Februar 2019 einen Vorentwurf zur Änderung der Wohneigentumsbesteuerung mit folgenden Eckpunkten verabschiedet:

    Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz Kein Abzug für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten von Dritten Auf Bundesebene kein Abzug für Energiespar- sowie Umweltschutzmassnahmen und Denkmalpflege (Die Kantone können diese Abzüge auf kantonaler Ebene aber beibehalten) Förderung des Wohneigentums: Begrenzter und befristeter Schuldzinsenabzug für Ersterwerber Maximal 10‘000 Franken für Ehepaare im ersten Steuerjahr Maximal 5‘000 Franken für Alleinstehende im ersten Steuerjahr Danach lineare Abnahme über 10 Jahre hinweg Beim privaten Schuldzinsenabzug stellt die WAK-S die folgenden 5 Varianten zur Diskussion: Variante 1: Abzug von privaten Schuldzinsen in Höhe von 100% der steuerbaren Vermögenserträge Variante 2: Abzug von privaten Schuldzinsen in Höhe von 80% der steuerbaren Vermögenserträge Variante 3: Abzug von privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen plus 50‘000 Franken für Beteiligungen von mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Variante 4: Abzug von privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen Variante 5: Streichung des privaten Schuldzinsenabzugs Zweitliegenschaften werden vom Systemwechsel ausgenommen. Der Eigenmietwert ist weiterhin steuerbar. Erträge aus Renditeliegenschaften im Privatvermögen müssen ebenfalls weiterhin versteuert werden. Die Abzüge für Unterhalt, Instandstellung, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte bleiben bestehen. Einerseits will die Kommission dem Wunsch der Eigenheimbesitzer entsprechen, die Besteuerung des schwer nachvollziehbaren Eigenmietwerts abzuschaffen. Im Gegenzug sollen Gewinnungskosten wie jene für Instandhaltung oder Verwaltung nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.

    Andererseits verfolgt die Kommission mit der Vorlage das Ziel, die rasant wachsende private Verschuldung einzudämmen. Diese ist in der Schweiz auf international rekordhohem Niveau. Ein Grund dafür ist, dass das Schuldenmachen durch die Möglichkeit hoher Steuerabzüge faktisch subventioniert wird.

    Bei den Diskussionen rund um den Eigenmietwert ist der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) massgeblich beteiligt. Dieser forderte dabei regelmässig eine Abschaffung des Eigenmietwerts unter Beibehaltung der Abzüge für Zinsen und Unterhalt. Die oben erwähnte Variante 5 (Streichung des privaten Schuldzinsenabzugs) ist für den HEV Schweiz inakzeptabel, da eine solche Regelung eine erhebliche Schlechterstellung aller Haus- und Wohneigentümer zur Folge hätte. Sie ist nach Meinung des HEV nicht tragbar und würde zudem das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massiv verletzen.

    Der HEV Schweiz unterstützt deshalb beim Schuldzinsenabzug die vorgeschlagene Variante 1 der Vernehmlassungsvorlage. Gemäss dieser Variante 1 sollen private Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge abzugsfähig bleiben. Eine solche Umsetzung sei systemkonform und behandle alle Steuerpflichtigen genau gleich. Damit würden weder bestimmte Eigentümergruppen noch Mieterinnen und Mieter besser oder schlechter gestellt. Mit dieser Variante würde – wie bei allen anderen Varianten auch – der heute geltende private Schuldzinsabzug um 50’000 Franken reduziert.

    Weiteres Vorgehen

    Bis zum 12. Juli 2019 können Betroffene zur Gesetzesvorlage Stellung nehmen. Danach werden die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer ausgewertet und ein definitiver Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Erst dann wird die Vorlage in die parlamentarische Beratung geschickt.

    foto by unsplash.com

    Newsletter Anmeldung

    Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie mehr rund um das Thema Steuern, Unternehmensbewertung & Digitalisierung im Treuhandbereich!

    Weitere empfohlene Beiträge
    Neue Steuersparmöglichkein für Unternehmen

    Zwischenzeitlich haben alle Kantone neue interessante Steuersparmöglichkeiten eingeführt, welche seit diesem Jahr zur Verfügung stehen. Dies als Folge der Eidgenössischen Volksabstimmung im 2019 (STAF).Bei der Direkten Bundessteuer ändert sich nichts. WAS IST NEU AUF KANTONSEBENE? Abschaffung von Steuerprivilegien Die privilegierte Besteuerung von Holdinggesellschaften, gemischten Gesellschaften und Domizilgesellschaften entfällt. Dies bedeutet, dass diese Gesellschaften ab 01.01.2020 […]

    28. November 2020
    ...
    Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

    Der AHV-Steuer-Deal kommt wohl am 19.05.2019 vors Volk Bundesrat und die Mehrheit im Parlament sind für den Deal. Noch Mitte Dezember hiess es, die Unterschriftensammlung gegen die Vorlage verliefe äusserst harzig. Gemäss eigenen Angaben haben nun aber mehrere links-grüne Komitees zusammen mehr als 50’000 Unterschriften gegen die Verknüpfung der Steuerreform mit der AHV-Finanzierung gesammelt. Die […]

    31. Januar 2019
    ...
    Die Steuervorlage 17 nimmt die erste große Hürde!

    Zusammenfassung: Der Ständerat hat beschlossen, die Steuervorlage 17 mit der AHV-Sanierung zu verknüpfen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Der Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «kleinen Kunstwerk des politischen Kompromisses». Die Vorlage geht im Herbst in den Nationalrat. Ausgangslage: Am 12.02.2017 hat das Volk die Unternehmenssteuerreform III mit 59.1% Nein-Stimmen abgelehnt. Damit […]

    8. Juni 2018
    ...
    Steuervorlage 17

    Knappe Zustimmung der WAK-N Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats konnte die Detailberatung der Steuervorlage 17 abschliessen. Die Kommission hat am 3. September 2018 getagt. Einzig beim Kapitaleinlageprinzip beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Ständerats. Die Kommission hat das Gesetz in der Gesamtabstimmung äusserst knapp mit 12 zu 11 Stimmen […]

    5. September 2018
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Unternehmenssteuern: Der Schweiz droht schon wieder massiver Ärger an der Steuerfront

    (Unlauterer) Steuerwettbewerb Die seit längerem anhaltende öffentliche Kritik, dass sich vor allem Digitalkonzerne vor Steuerzahlungen drücken können, zeigt Wirkung. Die OECD plant ein globales Modell zur Besteuerung der Digitalwirtschaft. Laut der Europäischen Kommission werden die Gewinne von Web-Giganten in mehreren europäischen Ländern mit Gewinnsteuersätzen von unter 10 % besteuert, während andere Unternehmen durchschnittlich mit Gewinnsteuersätzen […]

    22. Juli 2019
    ...
    Unternehmenssteuern: Steuerpläne der OECD bedeuten Erosion des Wettbewerbs

    Credo des Steuerwettbewerbs Im Nachgang zum deutschen Wirtschaftswunder war das Credo des Wettbewerbs salonfähig. Auch die Konkurrenz zwischen den einzelnen Volkswirtschaften gehörte zum unbestrittenen wirtschaftlichen Repertoire. Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache: Wie auf der Ebene der Unternehmen ist auch auf der staatlichen Ebene der Wettbewerb zentraler Treiber für Wachstum und Wohlfahrt. Radikale Modernisierung […]

    24. November 2019
    ...
    Kantonale Abstimmung: Teilrevision des Steuergesetzes Im Kanton Nidwalden

    Ausgangslage und Abstimmung vom 27. September 2020 Aufgrund eines konstruktiven Referendums Ende 2019 betreffend der Senkung des Gewinnsteuersatzes, kam die Umsetzung des Landrates am 27. September 2020 zur Abstimmung. Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent zugestimmt und bestätigt. Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft […]

    28. September 2020
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Unternehmenssteuern: Steuerpläne der OECD bedeuten Erosion des Wettbewerbs

    Credo des Steuerwettbewerbs Im Nachgang zum deutschen Wirtschaftswunder war das Credo des Wettbewerbs salonfähig. Auch die Konkurrenz zwischen den einzelnen Volkswirtschaften gehörte zum unbestrittenen wirtschaftlichen Repertoire. Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache: Wie auf der Ebene der Unternehmen ist auch auf der staatlichen Ebene der Wettbewerb zentraler Treiber für Wachstum und Wohlfahrt. Radikale Modernisierung […]

    24. November 2019
    ...
    Quellensteuer-Revision 2021

    Ausgangslage Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. […]

    31. Januar 2021
    ...
    Sie haben Fragen?