Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern
Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt.
Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar2021 in Kraft. In ihrer Gesamtheit zielen die teilweise überarbeiteten und teilweise neuen Bestimmungen darauf ab, die ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer), verschiedener kantonaler Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter dem Aspekt der Kompatibilität mit dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA) aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Institut der «Quasi-Ansässigkeit» neu eingeführt.
Die Neuerungen verfolgen auch den Zweck, den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen (bspw. dem einheitlichen Lohnmeldewesen bzw. dem Lohnstandard-CH Quellensteuer [ELM-QSt]), die Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer und die Schuldner der steuerbaren Leistung zu erhöhen sowie die Verfahren — soweit möglich — zu vereinheitlichen. Berücksichtigt wurden bei der Erarbeitung des Kreisschreibens auch die von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (nachfolgend DBA). Dabei wird stellvertretend auf das OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (nach folgend OECD-MA) sowie auf den dazugehörenden Kommentar der OECD in der Version 2017 (nachfolgend OECD-Kommentar) hingewiesen. Für die Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sind jeweils die konkreten Bestimmungen des massgebenden Doppelbesteuerungsabkommens zu beachten.
Gemäss Art. 85 Abs. 4 DBG ist die Berechnung der Quellensteuern für Arbeitnehmer im Sinne der Art. 83 und 91 DBG zu vereinheitlichen. Für die übrigen quellensteuerpflichtigen Personen mit Ansässigkeit im Ausland, welche eine der Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. b—f DBG erfüllen, wird auf die regelmässig erscheinenden Rundschreiben der ESIV über die Quellensteuer und die darin publizierten Merkblätter verwiesen.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
-
Für die Steuerbehörden, dass das Kreisschreiben wie sämtliche Kreisschreiben der ESTV — schweizweite Gültigkeit hat und somit von allen Kantonen anzuwenden ist;
-
Für die Schuldner der steuerbaren Leistungen, dass die Quellensteuern direkt mit dem zuständigen Kanton nach Art. 107 DBG und nach dessen Modell (Monats- oder Jahresmodell) abzurechnen sind.
Abschliessend wird festgehalten, dass die im Kreisschreiben erwähnten Gesetzes- und Verordnungsartikel, sofern sie im Zusammenhang mit der Revision der Quellensteuer stehen, bereits auf die revidierten Fassungen des DBG und der Verordnung des EFD vom 11. April 2018 über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV) verweisen.
Quelle: TREX 4/19
foto by pexels.com
Der Hauptzweck einer Holdinggesellschaft liegt im Halten von Beteiligungen. Das heisst, sie darf keine aktive Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausüben. Die Gründung einer Holdinggesellschaft kann auch für KMU Vorteile mit sich bringen.
Ausgangslage Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. […]
Zwischenzeitlich haben alle Kantone neue interessante Steuersparmöglichkeiten eingeführt, welche seit diesem Jahr zur Verfügung stehen. Dies als Folge der Eidgenössischen Volksabstimmung im 2019 (STAF).Bei der Direkten Bundessteuer ändert sich nichts. WAS IST NEU AUF KANTONSEBENE? Abschaffung von Steuerprivilegien Die privilegierte Besteuerung von Holdinggesellschaften, gemischten Gesellschaften und Domizilgesellschaften entfällt. Dies bedeutet, dass diese Gesellschaften ab 01.01.2020 […]
Der kantonale Steuerwettbewerb hat in den vergangenen Jahren Voraussetzungengeschaffen, die das Halten von Liegenschaften über eine Immobiliengesellschaft steuerlich und in Bezug auf Abgaben der Sozialversicherungen unter Umständen attraktiv machen.
Ausgangslage Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. […]
(Unlauterer) Steuerwettbewerb Die seit längerem anhaltende öffentliche Kritik, dass sich vor allem Digitalkonzerne vor Steuerzahlungen drücken können, zeigt Wirkung. Die OECD plant ein globales Modell zur Besteuerung der Digitalwirtschaft. Laut der Europäischen Kommission werden die Gewinne von Web-Giganten in mehreren europäischen Ländern mit Gewinnsteuersätzen von unter 10 % besteuert, während andere Unternehmen durchschnittlich mit Gewinnsteuersätzen […]
Credo des Steuerwettbewerbs Im Nachgang zum deutschen Wirtschaftswunder war das Credo des Wettbewerbs salonfähig. Auch die Konkurrenz zwischen den einzelnen Volkswirtschaften gehörte zum unbestrittenen wirtschaftlichen Repertoire. Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache: Wie auf der Ebene der Unternehmen ist auch auf der staatlichen Ebene der Wettbewerb zentraler Treiber für Wachstum und Wohlfahrt. Radikale Modernisierung […]
Die Verrechnung von Geschäftsverlusten mit Gewinnen aus Liegenschaftsverkäufen ist ab 1. Januar 2019 auch im Kanton Zürich möglich! Wir haben Sie bereits mit unserem blog-Beitrag vom Juni 2017 (Rubrik Direkte Steuern) über die Beseitigung einer Rechtsungleichheit und den neuen Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung orientiert. Hier liefern wir Ihnen das update in dieser causa. Im Kanton […]
Ausgangslage Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. […]