Das Wichtigste im Überblick
- Unternehmen in der Schweiz unterliegen je nach Grösse unterschiedlichen Revisionsarten.
- Für viele Unternehmen ist die eingeschränkte Revision der gesetzliche Standard.
- Unternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen können unter Voraussetzungen auf eine Revision verzichten (Opting-out).
- Grössere Unternehmen müssen eine ordentliche Revision durchführen.
- Mit einer Auftragsrevision lassen sich einzelne Bereiche wie Warenlager, Forderungen oder Finanzprozesse freiwillig prüfen.
- Sonderprüfungen können auch bei Unternehmen ohne laufende Revision erforderlich werden.
Welche Revisionsarten gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es verschiedene Revisionsarten, die sich nach Unternehmensgrösse, gesetzlichen Anforderungen und Prüfungsziel unterscheiden. Während die eingeschränkte und ordentliche Revision gesetzlich geregelt sind, können Unternehmen freiwillige Auftragsrevisionen durchführen oder werden bei bestimmten Ereignissen zu Sonderprüfungen verpflichtet. Welche Revisionsart relevant ist, hängt insbesondere von der Unternehmensstruktur und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Die Revisionspflicht ist im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt. Grundsätzlich wird zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen, freiwilligen Prüfungen und anlassbezogenen Sonderprüfungen unterschieden.
Für viele Unternehmen ist die eingeschränkte Revision der Regelfall. Grössere Betriebe unterliegen einer ordentlichen Revision, während Unternehmen mit einer Auftragsrevision gezielt einzelne Bereiche prüfen lassen können. Zusätzlich können bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Ereignissen Sonderprüfungen erforderlich werden.
Welche Revisionsarten sind vorgeschrieben – und welche freiwillig?
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den Revisionsarten in der Schweiz.
| Revisionsart | Pflicht oder freiwillig? | Typische Unternehmen | Kriterien | Vorteile | Nachteile |
| Eingeschränkte Revision | Gesetzlicher Regelfall | Viele KMU und mittelgrosse Unternehmen | Keine Pflicht zur ordentlichen Revision | Verhältnismässig | Begrenzter Prüfungsumfang |
| Ordentliche Revision | Gesetzlich vorgeschrieben | Grössere Unternehmen, Konzerne, Publikumsgesellschaften | Schwellenwerte gemäss OR | Hohe Prüfungssicherheit | Höherer Aufwand |
| Auftragsrevision | Freiwillig | Unternehmen mit spezifischem Prüfbedarf | Frei definierbarer Umfang | Flexibel | Keine gesetzliche Prüfungswirkung |
| Sonderprüfung | Anlassbezogen | Unternehmen bei besonderen Ereignissen | Gesetzlich definierte Fälle | Rechtssicherheit | Zusätzlicher Aufwand |
Was ist die eingeschränkte Revision?
Die eingeschränkte Revision ist für viele Schweizer Betriebe die gesetzlich vorgesehene Revisionsart. Sie prüft, ob die Jahresrechnung plausibel erscheint und Hinweise auf wesentliche Fehler oder Verstösse gegen Gesetz oder Statuten bestehen. Unternehmen, die nicht der ordentlichen Revision unterliegen, müssen ihre Jahresrechnung grundsätzlich eingeschränkt prüfen lassen – sofern kein zulässiges Opting-out besteht.
Die Prüfung erfolgt verhältnismässig und risikoorientiert. Statt sämtliche Geschäftsvorfälle detailliert zu kontrollieren, beurteilt die Revisionsstelle ausgewählte Bereiche der Jahresrechnung anhand von Befragungen, Analysen und Stichproben.
Wann ist sie vorgeschrieben – und wann ist ein Opting-out möglich?
Eine eingeschränkte Revision ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Unternehmen revisionspflichtig ist, aber die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllt.
Ein Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-out) ist möglich, wenn:
- die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt, und
- sämtliche Aktionäre oder Gesellschafter zustimmen.
Das Opting-out ist vor allem für kleinere Betriebe vorgesehen. Wird die Schwelle überschritten, muss der Verwaltungsrat prüfen, ob künftig eine Revisionsstelle erforderlich ist.
In der Praxis dient die AHV-Lohnmeldung häufig als Grundlage, um die Anzahl Vollzeitstellen nachzuvollziehen. Gerade im Rahmen des Jahresabschlusses lässt sich früh erkennen, ob sich die Revisionspflicht verändert.
Hinweis: Seit 2025 ist ein rückwirkendes Opting-out nicht mehr möglich. Der Verzicht auf eine Revision muss rechtzeitig beschlossen und angemeldet werden.
Was wird bei einer eingeschränkten Revision geprüft?
Im Zentrum steht die Plausibilität der Jahresrechnung. Die Prüfung konzentriert sich darauf, ob Zahlen, Bewertungen und wesentliche Positionen nachvollziehbar erscheinen.
Je nach Unternehmen stehen insbesondere folgende Bereiche im Fokus:
- Jahresrechnung: Sind Bilanz und Erfolgsrechnung nachvollziehbar?
- Debitoren und Forderungen: Sind offene Forderungen realistisch bewertet?
- Warenlager und Inventar: Sind Bestände plausibel dokumentiert?
- Finanzprozesse: Bestehen erkennbare Auffälligkeiten oder Risiken?
Der konkrete Prüfungsumfang richtet sich nach Unternehmensgrösse, Komplexität und Risikoprofil.
Warum kann eine eingeschränkte Revision trotz Opting-out sinnvoll sein?
Auch wenn ein Unternehmen auf eine Revision verzichten könnte, kann eine eingeschränkte Revision unternehmerisch sinnvoll bleiben. Gerade bei Finanzierung, Unternehmenswachstum oder einer Nachfolge schaffen nachvollziehbare Finanzzahlen eine bessere Entscheidungsgrundlage.
Eine freiwillige Revision kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- eine Bankfinanzierung geplant ist
- Investoren oder Käufer Einblick verlangen
- ein Unternehmen stark wächst
- der Verwaltungsrat zusätzliche Sicherheit bei Finanzzahlen wünscht
„Eine eingeschränkte Revision schafft häufig dort Mehrwert, wo Betriebe ihre Finanzzahlen unabhängig überprüfen lassen möchten - etwa bei Wachstum, Finanzierung oder strategischen Veränderungen“ - Curd Fasching, Revisionsexperte
Welche Vor- und Nachteile bietet die eingeschränkte Revision?
Die eingeschränkte Revision bietet einen verhältnismässigen Prüfungsumfang und eignet sich für viele Unternehmen als gesetzlicher Regelfall.
| Vorteile | Nachteile |
| Verhältnismässiger Aufwand | Begrenzter Prüfungsumfang |
| Geeignet für viele Unternehmen | Weniger tiefgehende Prüfung |
| Zusätzliche Sicherheit bei Finanzzahlen | Nicht für komplexe Strukturen ausgelegt |
| Sinnvoll bei Wachstum oder Finanzierung | Nicht immer erforderlich |
Was ist die ordentliche Revision?
Die ordentliche Revision ist die umfassendste gesetzliche Revisionsart in der Schweiz und richtet sich an grössere oder wirtschaftlich bedeutendere Unternehmen. Sie umfasst eine vertiefte Prüfung der Jahresrechnung und zusätzlicher Kontrollmechanismen. Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, müssen eine ordentliche Revision durchführen.
Im Vergleich zu anderen Revisionsarten ist der Prüfungsumfang umfangreicher und stärker formalisiert. Dadurch eignet sich die ordentliche Revision insbesondere für komplexere Unternehmensstrukturen.
Wann ist die ordentliche Revision vorgeschrieben?
Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn ein Unternehmen während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet:
| Kriterium | Schwellenwert |
| Bilanzsumme | CHF 20 Mio. |
| Umsatzerlös | CHF 40 Mio. |
| Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt | 250 |
Unabhängig von den Schwellenwerten kann eine ordentliche Revision zudem vorgeschrieben sein, unter anderem für:
- Publikumsgesellschaften
- Gesellschaften mit Konsolidierungs- bzw. Konzernrechnungspflicht
- Unternehmen mit ausstehenden Anleihensobligationen
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Unternehmen freiwillig für eine ordentliche Revision entscheiden (Opting-up).
Wann besteht eine Konsolidierungs- bzw. Konzernrechnungspflicht?
Eine Konsolidierungs- beziehungsweise Konzernrechnungspflicht besteht grundsätzlich, wenn mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung stehen und dadurch einen Konzern bilden. In diesem Fall muss zusätzlich zu den Einzelabschlüssen eine Konzernrechnung erstellt werden.
Die Pflicht besteht jedoch nicht oder entfällt, wenn die Unternehmensgruppe insgesamt nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung hat oder bereits in eine übergeordnete Konzernrechnung einbezogen wird. Auch Veränderungen in der Konzernstruktur können dazu führen, dass keine Konzernrechnung mehr erforderlich ist.
Da die Beurteilung im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängt, sollte die Konsolidierungspflicht insbesondere bei Holdingstrukturen und Unternehmensgruppen regelmässig überprüft werden.
Was wird bei einer ordentlichen Revision geprüft?
Die ordentliche Revision umfasst eine vertiefte Prüfung der Jahresrechnung sowie zentraler Unternehmensprozesse. Ziel ist es zu beurteilen, ob die Finanzberichterstattung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Je nach Unternehmen stehen insbesondere folgende Bereiche im Fokus:
- Jahresrechnung und Bewertungen: Prüfung wesentlicher Bilanz- und Erfolgspositionen
- Internes Kontrollsystem (IKS): Beurteilung zentraler Kontrollmechanismen
- Geschäftsprozesse und Nachweise: Vertiefte Prüfung relevanter Unterlagen und Abläufe
- Risikobereiche: Systematischere Prüfung wesentlicher Risiken
Der konkrete Umfang richtet sich nach Unternehmensstruktur, Risiken und regulatorischen Anforderungen.
Welche Vor- und Nachteile bietet die ordentliche Revision?
Im Gegensatz zur eingeschränkten Revision umfasst die ordentliche Revision zusätzliche Prüfungshandlungen und die Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS).
| Vorteile | Nachteile |
| Umfassender Prüfungsumfang | Höherer Aufwand |
| Geeignet für komplexe Unternehmensstrukturen | Höhere Kosten |
| Vertiefte Prüfung zentraler Prozesse | Mehr interne Ressourcen erforderlich |
| Erhöhte regulatorische Sicherheit | Umfangreichere Dokumentation |
Was ist eine Auftragsrevision und wann lohnt sie sich?
Eine Auftragsrevision ist eine freiwillige Prüfung mit individuell definierbarem Umfang. Unternehmen können gezielt einzelne Bereiche, Prozesse oder Fragestellungen prüfen lassen, ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Revision durchführen zu müssen. Betriebe nutzen eine Auftragsrevision häufig, um ausgewählte Prozesse oder Risikobereiche unabhängig beurteilen zu lassen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Im Unterschied zu gesetzlichen Revisionsarten wird der Prüfungsumfang individuell festgelegt. Unternehmen definieren gemeinsam mit dem Prüfer, welche Themen oder Prozesse analysiert werden sollen.
Welche Bereiche können gezielt geprüft werden?
Eine Auftragsrevision eignet sich besonders für Unternehmen, die Klarheit in einzelnen Bereichen schaffen oder konkrete Risiken überprüfen möchten.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Warenlager und Inventurprozesse: Stimmen Bestände, Bewertungen und Abläufe?
- Debitorenmanagement und Forderungen: Werden offene Forderungen korrekt geführt und Risiken früh erkannt?
- Buchungs- und Finanzprozesse: Sind Abläufe nachvollziehbar und sauber dokumentiert?
- Interne Abläufe: Bestehen Ineffizienzen oder Kontrolllücken?
- Spezifische Fragestellungen: Prüfung einzelner Risiken oder Verdachtsmomente
Besonders bei Warenlagern, Forderungen oder Finanzprozessen kann eine gezielte Prüfung helfen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Abläufe zu verbessern.
Welche Vor- und Nachteile bietet eine Auftragsrevision?
Eine Auftragsrevision ermöglicht eine gezielte Prüfung ohne den Umfang einer gesetzlichen Revision. Gleichzeitig hängt der Nutzen stark davon ab, wie klar Zielsetzung und Prüfungsumfang definiert sind.
| Vorteile | Nachteile |
| Individuell definierbarer Umfang | Keine gesetzliche Prüfungswirkung |
| Fokus auf konkrete Fragestellungen | Nutzen abhängig von klarer Zielsetzung |
| Flexibel einsetzbar | Keine vollständige Unternehmensprüfung |
| Geeignet für einzelne Risiken oder Prozesse | Zusätzlicher Aufwand |
Expertenzitat (Vorschlag):„Eine Auftragsrevision eignet sich besonders dann, wenn Unternehmen einzelne Prozesse gezielt überprüfen möchten – etwa Forderungen, Warenlager oder Finanzabläufe“, sagt ein Schweizer Experte für Wirtschaftsprüfung.
Welche Sonderprüfungen gibt es?
Neben den regulären Revisionsarten gibt es in der Schweiz Sonderprüfungen, die bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Ereignissen erforderlich werden können. Diese Prüfungen hängen nicht von der laufenden Revisionspflicht ab, sondern vom konkreten Anlass. Auch Unternehmen mit einem Opting-out können deshalb betroffen sein.
Sonderprüfungen sind auf einen klar definierten Sachverhalt begrenzt und dienen dazu, gesetzliche Anforderungen bei wichtigen Unternehmensereignissen einzuhalten.
Wann braucht es eine Kapitalerhöhungsprüfung?
Eine Kapitalerhöhungsprüfung kann erforderlich werden, wenn eine Gesellschaft neues Kapital aufnimmt und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Besonders relevant ist dies bei komplexeren Kapitalmassnahmen oder Sacheinlagen.
Ob eine Prüfung notwendig ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Kapitalerhöhung ab.
Welche weiteren Sonderprüfungen gibt es?
Je nach Situation können weitere Prüfungen notwendig werden:
- Kapitalherabsetzungsprüfung: Prüfung im Zusammenhang mit einer Reduktion des Gesellschaftskapitals.
- Gründungsprüfung: Relevant bei qualifizierten Gründungen, etwa bei Sacheinlagen.
- Liquidationsprüfung: Prüfung bestimmter finanzieller Aspekte bei der Auflösung einer Gesellschaft.
Was ist eine Revisionsstelle?
Die Revisionsstelle ist eine unabhängige Instanz, die gesetzlich vorgesehene Prüfungen der Jahresrechnung durchführt. Je nach Revisionsart unterscheiden sich Umfang und Anforderungen der Prüfung.
Je nach Unternehmenssituation kommen zugelassene Revisoren oder Revisionsexperten zum Einsatz.
Was prüft eine Revisionsstelle?
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und beurteilt, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Im Zentrum stehen insbesondere:
- Nachvollziehbarkeit der Finanzzahlen
- Bewertungen und wesentliche Positionen der Jahresrechnung
- Relevante Unterlagen und Nachweise
- Gesetzliche Anforderungen der jeweiligen Revisionsart
Ab wann benötige ich eine Revisionsstelle?
Gesellschaften mit einer eingeschränkten oder ordentlichen Revision benötigen eine Revisionsstelle. Ein Verzicht ist nur im Rahmen eines gültigen Opting-out möglich.
Welche Revisionsart passt zu Ihrem Unternehmen?
Welche Revisionsart sinnvoll oder vorgeschrieben ist, hängt in erster Linie von Unternehmensgrösse, gesetzlichen Anforderungen und dem konkreten Prüfungsbedarf ab. Während für viele Unternehmen die eingeschränkte Revision den Regelfall darstellt, benötigen grössere Gesellschaften eine ordentliche Revision. In bestimmten Situationen kann zudem eine freiwillige Auftragsrevision oder eine Sonderprüfung sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein.
Die folgende Übersicht dient als erste Orientierung:
| Unternehmenssituation | Typische Lösung |
| Weniger als zehn Vollzeitstellen | Opting-out prüfen |
| Revisionspflichtiges Unternehmen ohne Pflicht zur ordentlichen Revision | Eingeschränkte Revision |
| Überschreitung der Schwellenwerte für die ordentliche Revision oder Konzernrechnungspflicht | Ordentliche Revision |
| Prüfung von Warenlager, Forderungen oder einzelnen Prozessen | Auftragsrevision |
| Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung oder Liquidation | Sonderprüfung |
Entscheidend ist nicht nur, welche Revision gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch, welcher Prüfungsumfang zur Unternehmenssituation passt.
„Die passende Revisionsart ergibt sich nicht nur aus gesetzlichen Kriterien. Unternehmen sollten auch prüfen, welche Form der unabhängigen Prüfung ihre aktuelle Situation sinnvoll unterstützt“ - Curd Fasching
