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Revidiertes Aktienrecht: die Vorlage ist erstmals von beiden Räten behandelt!

28. Juni 2019

    Was bisher geschah:

    Im Dezember 2007 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. Am 15. Juni 2018 hiess der Nationalrat die Aktienrechtsreform knapp mit 101 Ja zu 94 Nein-Stimmen gut. Am 11.12.2018 hat der Ständerat mit 23 Ja zu 20 Nein-Stimmen Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Am 19.06.2019 hat der Ständerat die Aktienrechtsreform in der Gesamtabstimmung mit 29 Ja zu 9 Nein-Stimmen gutgeheissen.

    Das bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt das Geschäft das erste Mal von beiden Räten behandelt wurde. Ein Meileinstein! Der nächste Schritt im politischen Prozess ist das Differenzbereinigungsverfahren in den beiden Räten. Das Gesetz ist erst dann gültig verabschiedet, wenn die Räte in ihren Beschlüssen übereinstimmen und die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen wird.

    Was geschieht weiter?

    Es ist geplant, dass das Geschäft in der Herbstsession 2019 zum 2. Mal im Nationalrat beraten wird. Je nachdem, wie viele Differenzen zum Ständerat bestehen, könnte es sein, dass die restlichen Runden zur Diffferenzbereinigung während der Herbstsession durchgeführt werden können. Würde das Gesetz in der Schlussabstimmung während der Herbstsession 2019 angenommen, wird der Gesetzestext im Bundesblatt publiziert. Ab diesem Publikationsdatum läuft die Referendumsfrist von 100 Tagen.

    Das Inkrafttreten des Gesetzes wird vom Bundesrat bestimmt. Prognosen zum Inkrafttreten sind schwierig, zu lange ist das Geschäft schon unterwegs. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im Juli 2020, wohl eher im Januar 2021 zu rechnen.

    foto by pexels.com

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