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Zahlungsverkehr: Grundlegende Änderungen für Schweizer

6. März 2017

    Der Zahlungsverkehr ist national und international Umbruch. Die Schweiz ist Teil des europäischen Zahlungsraums SEPA (Single EURO Payment), welcher für Überweisungen und Lastschriften in EURO einen einheitlichen technischen Standard (ISO 20022) einführen wird. Dieser gilt dann auch für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU- und EWR-Länder (inkl. Schweiz).

    Welche Änderungen ergeben sich für KMU?

    Mit der Veränderung wird der gesamthafte Zahlungsverkehr erheblich vereinfacht. Neu dient nur noch die IBAN als Identifikationsmerkmal und alle anderen Formate verschwinden (siehe untenstehende Liste). Die IBAN-Nummer ist wie folgt aufgebaut: Länderkennzeichnen und Prüfziffer sowie Clearinh und Kontonummer (CH31 8123 9000 0000 0000 0)

    Mitte 2018 löst die QR-Rechnung (=ein neuer Einheitseinzahlungsschein mit Datencode) den roten und orangen Einzahlungsschein ab. Ein wesentlicher Inhalt der QR-Rechnung, der Datencode, kann künftig die Logistik im Bereich der Rechnungsstellung optimieren und zusätzlich für Versandinformationen zur Steuerung Ihrer Outputs genutzt werden. Weiter werden die regulatorischen Anforderungen betreffend Transparenz über Zahlungsempfänger und Auftraggeber auf allen Einzahlungsscheinen erfüllt. Durch die Umstellung ist es möglich, dass ein allfällig vorhandener Belegleser nicht mehr eingesetzt werden kann, falls dieser QR-Code (Barcode) nicht erkennt.

    Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist notwendig, um die Vielfalt der Verfahren für Überweisungen und Lastschriften zu reduzieren, einen einheitlichen technischen Standard (ISO 20022) anzuwenden die Automatisierung in der Verarbeitung von Einzahlungsscheinen und Zahlungsmeldungen zu erhöhen und die Umsetzungsgrundlage für zukünftige regulatorische Anforderungen zu vereinfachen.

    Was ist ISO 20022?

    Es ist der internationale Zahlungsverkehrsstandard im europaweiten einheitlichen bargeldlosen Zahlungsraum (SEPA-Raum).

    Die Harmonisierung wird teilweise bereits im Jahr 2016 umgesetzt. Es betrifft folgende Bereiche:

    Bereich Gültigkeit des alten Systems bis Einführung neues System
    DTA (Banken)/EZAG (Post Finance) Mitte 2018, Bank Ende 2017, Post Frühling 2016, Bank Bereits möglich bei Post
    Lastschriftverfahren (LSV bei Banken) und (DD Post Finance) Herbst 2018, Bank Ende 2017, Post Ende 2016, Bank Anfang 2016, Post
    Rote und orange Einzahlungsscheine Frühling 2020, Bank Ende 2019, Post Mitte 2018, Bank und Post
    ESR-Dateien Mitte 2020, Bank Ende 2017, Post Anfang 2016, Post

    Fazit zum Zahlungsverkehr

    Die Übergangsfristen sind unterschiedlich und es ist schwierig, alle im Überblick zu behalten. Es macht Sinn, dass bereits jetzt die IBAN-Nummer (falls vorhanden) im E-Banking, im Kreditorensystem und im Lohnprogramm erfasst wird.

    Die Umstellung betrifft alle Unternehmen wie auch Privatpersonen und es ist individuell zu prüfen, welche Bereiche betroffen und anzupassen sind. Es ist abzuklären, ob die Art des Buchhaltungsprogrammes, das gekauft wurde, durch Updates sauber auf die Veränderung im Zahlungsverkehrs angepasst werden kann. Bei zukünftigen Anschaffungen sollte die Fähigkeit, QR-Rechnungen zu verarbeiten, ein Auswahlkriterium für eine Buchhaltungssoftware darstellen.

    foto by pexels.com

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