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Mehrwertsteuer – So verringern Sie ihre Abgaben

29. Mai 2024

Wer in der Schweiz etwas konsumiert, der muss dafür an den Staat einen finanziellen Beitrag abgeben. Damit nicht jeder Konsument bei jedem einzelnen Kauf die Mehrwertsteuer mit dem Staat abrechnen muss, wird die Steuer bei den Unternehmen erhoben. Die Unternehmen erheben die Abgabe wiederum bei den Verbrauchern. Das gelingt, indem sie die Steuer in den Preis einrechnen oder als separate Position auf der Rechnung aufführen. Die Mehrwertsteuer wird in der Schweiz verwendet, um allgemeine Bundesausgaben zu decken und wird ausschließlich vom Bund erhoben. Die Abgabe ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

Definition Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird zum Beispiel beim Kauf von Produkten wie Kleidung, Autos oder Lebensmitteln sowie bei Dienstleistungen wie Friseur, Transport oder dem Besuch eines Restaurants erhoben. Bezahlt der Kunde für sein Produkt oder seine Dienstleistung, ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten. An den Staat abgeben muss sie dann das Unternehmen, welches das Produkt oder die Leistung verkauft hat. Abgekürzt wird die Mehrwertsteuer meist mit MwSt oder MWST.

Umsatzsteuer in der Schweiz

Der reguläre Mehrwertsteuersatz betrug in der Schweiz bis zum 31. Dezember 2023 7,7 %. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt dieser Satz 8,1 %. Dieser Normalsatz wird auf die meisten Güter und Dienstleistungen angewandt, einschließlich Kleidung, technische Geräte und Alkohol. Ein reduzierter Steuersatz von 2,5 %, der seit 2024 auf 2,6 % angehoben wurde, gilt für lebensnotwendige Güter wie Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke, Medikamente sowie für Zeitungen und Bücher. Darüber hinaus sind in der Schweiz bestimmte Dienstleistungen und Bereiche wie das Gesundheitswesen, die Erziehung, Bildung und kulturelle Aktivitäten von der Mehrwertsteuer befreit. Für Übernachtungen inklusive Frühstück wurde bis Ende 2023 ein spezieller Sondersatz von 3,7 % erhoben, der seit 2024 auf 3,8 % gestiegen ist. Dieser Satz wird regelmäßig parlamentarisch überprüft und verlängert.

Änderungen der Mehrwertsteuersätze ab 2024

Die Änderungen ab dem Jahr 2024 sind wie folgt:

  • Regulärer Mehrwertsteuersatz: Erhöhung von 7,7 % auf 8,1 %
  • Reduzierter Mehrwertsteuersatz: Erhöhung von 2,5 % auf 2,6 %
  • Sondersatz für Beherbergung: Erhöhung von 3,7 % auf 3,8 %

Änderungen der Saldo- und Pauschalsteuersätze ab 2024

Die Änderungen der Saldo- und Pauschalsteuersätze (SSS und PSS) sind wie folgt:

  • Bis zum 31. Dezember 2023 galten die alten Sätze:
    • 0,1 %, 0,6 %, 1,2 %, 2,0 %, 2,8 %, 3,5 %, 4,3 %, 5,1 %, 5,9 % und 6,5 %
  • Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Sätze:
    • 0,1 %, 0,6 %, 1,3 %, 2,1 %, 3,0 %, 3,7 %, 4,5 %, 5,3 %, 6,2 % und 6,8 %

Umsatz- und Steuerzahllastlimiten für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode ab 2024

Die Änderungen der Umsatz- und Steuerzahllastlimiten sind wie folgt:

  • Bis zum 31. Dezember 2023 lag die Umsatzgrenze bei CHF 5'005'000 und die Steuerzahllast bei CHF 103'000.
  • Seit dem 1. Januar 2024 liegen diese Werte bei CHF 5'024'000 bzw. CHF 108'000.

Diese Änderungen der Saldo- und Pauschalsteuersätze (SSS und PSS) ermöglichen keinen vorzeitigen Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode. Ein Wechsel von der effektiven zur Saldo- bzw. Pauschalsteuersatzmethode ist nur möglich, wenn die Wartefrist gemäß Artikel 37 Absatz 4 MWSTG bzw. Artikel 98 Absatz 2 MWSTV abgelaufen ist.

Auswirkungen der MWST-Erhöhung auf Unternehmen ab 2024

Die ab 2024 in Kraft getretene Erhöhung der Mehrwertsteuersätze hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in der Schweiz. Diese betreffen die Abrechnungszyklen und Zahlungsfristen, da der anzuwendende Steuersatz vom Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht vom Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung abhängt. Dies kann insbesondere Rechnungen betreffen, die im Jahr 2023 gestellt und ganz oder teilweise in den Leistungszeitraum 2024 fallen. Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssysteme und Geschäftsprozesse an die neuen MWST-Sätze anpassen, was möglicherweise Updates in den Verkaufs- und Abrechnungssystemen erfordert.

Praktische Umsetzung ab 2024

Unternehmen müssen ihre Leistungen kategorisieren und prüfen, wann die ersten Abrechnungen mit dem neuen Steuersatz erfolgen müssen. Es ist wichtig, dass Unternehmen die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die MWST-Erhöhung in der Schweiz bringt bedeutende Veränderungen für Unternehmen mit sich. Es ist wichtig, dass Unternehmen jetzt auf diese Änderungen reagieren und ihre Systeme und Prozesse entsprechend anpassen. Dabei sollten sie die Unterstützung von Steuerberatern in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Unterschied von Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die Mehrwertsteuer in der Schweiz. Damals legte der Schweizer Bundesrat zunächst zwei Steuersätze fest. Vor 1995 wurde eine sogenannte Warenumsatzsteuer (WUSt) auf Waren und Dienstleistungen erhoben. Heutzutage kommt es bei der Verwendung der Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer auf den Blickwinkel an. Dem Verbraucher ist meist die Mehrwertsteuer geläufiger, während Unternehmen den Begriff der Umsatzsteuer verwenden. Die Umsatzsteuer leitet sich von den erwirtschafteten Umsätzen ab und gilt als Oberbegriff für diese Steuerart.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Konsumenten sind von dem sogenannten Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer in der Schweiz zunächst nicht betroffen. Für Unternehmen bietet der Vorsteuerabzug allerdings einen Vorteil: Sie sparen Geld, da sie nur beim Verkauf, nicht aber beim Kauf ihrer Produkte die Mehrwertsteuer an den Staat abführen müssen. Deshalb sind im Geschäftsbereich Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer üblich. Durch eine Verrechnung von Mehrwertsteuer und Vorsteuer können Unternehmen Ihre Ausgaben wieder reinholen. Verbraucher haben diese Möglichkeit nicht. Hat ein Unternehmen beispielsweise bei dem Import bereits den Normalsatz der Mehrwertsteuer von 7,7 % auf die Produkte bezahlt, kann es die Steuer, die beim Weiterverkauf an den Konsumenten eingenommen wird, davon abziehen. Die Vorsteuer fällt also an noch bevor eine Firma ihre Produkte und Dienstleistungen verkauft hat und Mehrwertsteuer eingenommen hat. So kann ein Unternehmen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer beim Einkauf abziehen. Darüber hinaus können Unternehmen auch die Mehrwertsteuer bei allen anderen Leistungen die sie eingekauft haben, abziehen – etwa bei Kosten für Transportfahrzeuge, Liegenschaften und Lagermaterial.

Beispiel Vorsteuerabzug

Die Berechnung der Vorsteuer wird an einem Beispiel deutlicher: Eine Schneiderin bezieht Stoff im Wert von 100 Franken. Dafür bezahlt sie einer Weberei 108.10 Franken (Mehrwertsteuer: 8.10 Franken; Mehrwertsteuersatz 8,1 %). Anschließend nutzt sie den Stoff für einen Kundenauftrag, den sie für 270.45 Franken (inkl. MwSt) weiterverrechnet (Mehrwertsteuer: 20.45 Franken). Um die übermäßige Besteuerung, auch Steuerkumulation genannt, auszugleichen, darf sie die Vorsteuer gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Abzug bringen: Also die MwSt, die sie beim Stoffkauf (8.10 Franken) bezahlt hat. Damit zahlt die Schneiderin für den Auftrag in diesem Beispiel lediglich 12.35 Franken bzw. 4.57 % Mehrwertsteuer.

Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?

Der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Voraussetzung ist, dass ihr Umsatz im Jahr bei mehr als 100.000 Franken liegt. Dann sind die Unternehmen verpflichtet, sich bei der eidgenössischen Steuerverwaltung anzumelden und ihre Umsätze jährlich abzurechnen. Mit der Anmeldung wird ihnen eine Mehrwertsteuer-Nummer zugeteilt. Mehrwertsteuerpflichtig sind somit auch ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz Umsätze erzielen. Dazu bedarf es eine Steuervertretung beziehungsweise einer Schweizer Adresse für ausländische steuerpflichtige juristische Personen. Eine solche wird auch durch Auditrium gewährt.

Wer ist von der Mehrwertsteuer befreit?

Beträgt der Umsatz eines Unternehmens aus steuerbaren Leistungen, wie etwa Lieferungen und Dienstleistungen, innerhalb eines Jahres weniger als 100.000 Franken, so ist das Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Für nicht nach Gewinn strebenden Sport- und Kulturvereinen als auch gemeinnützigen Institutionen liegt diese Grenze bei 150.000 Franken.

Wie rechnet man die Mehrwertsteuer ab?

Sobald sich ein Unternehmen bei der eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldet hat, bekommt es eine Mehrwertsteuer-Nummer zugeteilt. Dabei werden Unternehmen online durch die Anmeldung geführt. Dazu klärt die Verwaltung die Mehrwertsteuerpflicht ab und die Unternehmen müssen angeben, wie sie ihre Mehrwertsteuer abrechnen wollen.
Neben der Anmeldung erfolgt auch die Mehrwertsteuerabrechnung normalerweise elektronisch über die Online-Abrechnungstools der eidgenössischen Steuerverwaltung. Wählen können Unternehmen zwischen den Tools ESTV-SuisseTax und MwSt-Abrechnung easy. Ein Großteil der steuerpflichtigen Unternehmen rechnet quartalsweise nach vereinbartem Entgelt ab, weil dieses System auf ihrer Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung basiert.

Was ist die UID-Nummer?

Jedes Unternehmen in der Schweiz hat eine Unternehmensidentifikationsnummer, die als UID-Nummer abgekürzt wird. Sie kann online abgefragt werden. Gemeinsam mit der Endung MwSt bildet die Unternehmensidentifikationsnummer die Mehrwertsteuernummer. Die neue Mehrwertsteuernummer müssen Unternehmen auf ihren Rechnungen in folgender Form angeben: CHE-123.456.789 MwSt. Die UID-Nummer löste 2014 die alte sechsstellige Mehrwertsteuernummer ab.

foto by unsplash.com

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