Steuerruling: Mehr Sicherheit im Berufsalltag
Das Urteil vom 5. Oktober 2012 löste bei den Steuerpflichtigen, ihren Beratern sowie den Steuerbehörden bezüglich der Bindungswirkung eines Steuerrulings eine spürbare Verunsicherung aus. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte bei den Akteuren in der Steuerwelt überwiegend Einigkeit darüber, dass die kantonalen Steuerbehörden für die Erteilung von Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer als veranlagende Behörde zuständig sind. Das Bundesgericht hatte diesen Grundsatz zwischenzeitlich in Frage gestellt. Nun hat es sich zur Zuständigkeit für die Rulinggewährung, Bindungswirkung bei Erteilung durch die nicht zuständige Behörde, Zeitpunkt des Widerrufs sowie Übergangsfristen bei Widerruf wegweisend geäussert.
06.03.2017
Liegenschaften direkt oder via Immobiliengesellschaft halten?
Der kantonale Steuerwettbewerb hat in den vergangenen Jahren Voraussetzungengeschaffen, die das Halten von Liegenschaften über eine Immobiliengesellschaft steuerlich und in Bezug auf Abgaben der Sozialversicherungen unter Umständen attraktiv machen.
03.03.2017
Holdinggesellschaft – ein Thema für KMU?
Der Hauptzweck einer Holdinggesellschaft liegt im Halten von Beteiligungen. Das heisst, sie darf keine aktive Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausüben. Die Gründung einer Holdinggesellschaft kann auch für KMU Vorteile mit sich bringen.
03.03.2017
