Die Gründung eines Unternehmens ist ein nervenaufreibendes und zeitintensives Unterfangen. Die Unternehmensgründung bringt eine Vielzahl von Aufgaben mit sich. Neben dem Geschäftsmodell, dem Stammkapital, den Formalitäten & Co. ist die Gründungspersönlichkeit ausschlaggebend für den Erfolg. Dabei stellen sich die folgenden Fragen: Wer darf in der Schweiz ein Unternehmen gründen? Wer ist geeignet, um ein Startup zu gründen?
Rechtliche Ansprüche an Gründer
Eine Gründung ist grundsätzlich für jede volljährige Person möglich - unabhängig davon, ob man allein oder als Team arbeitet. Spezielle Bewilligungen braucht es dabei nur in einigen wenigen Gebieten. Dabei ist für die Gründungen im Gesundheits-, sozial- oder pädagogischen Bereich eine Bewilligung des Bunds notwendig. Für Unternehmensgründungen im Verkehrs-, Architektur oder Rechtlichen Sektor bedarf es einer Bewilligung des Kantons.
Gründer & Gründerinnen – Eigenschaften für eine erfolgreiche Startup Gründung
Neben der eigentlichen Gründungsidee sowie rechtlichen und finanziellen Aspekten sind die Persönlichkeit und die Fähigkeiten eines Gründers ausschlaggebend für den Erfolg des Vorhabens. Im Hinblick auf eine Gründungspersönlichkeit kommt es dabei auf die folgenden Punkte an:
1. Selbstvertrauen & Leidenschaft
Als Gründer müssen Sie selbst der grösste Advokat ihres Vorhabens sein. Starten Sie ihre berufliche Selbstständigkeit mit einer Gründung und nicht als Nachfolger, finden Sie sich vermutlich öfter, als Ihnen lieb ist, in einer Situation wieder, wo Sie Ihr gegenüber vom Potenzial Ihrer Idee überzeugen müssen. Ein gesundes Mass an Selbstvertrauen hilft dabei, Widerständen entgegenzuwirken und bei Rückschlägen positiv zu bleiben. Leidenschaft ist nicht nur wichtig, um andere zu überzeugen, sondern dient auch der Eigenmotivation. Wer selbst Sinn in seiner Arbeit sieht, wird lange Arbeitstage und Rückschläge, sowohl finanzielle als auch persönlich besser wegstecken.
2. Zeitressourcen
Dies führt auch schon zur nächsten Anforderung an Gründer. Selbstständigkeit ist kein 9 to 5 Job. Sowohl Sie als auch Ihr Umfeld sollten sich dessen bewusst und bereit sein, die notwendigen Stunden in Ihr Projekt zu investieren. Als Selbstständiger arbeiten sie selbst und ständig! Dies kann und wird Auswirkungen auf familiäre und freundschaftliche Beziehungen haben.
3. Belastbarkeit
Stellen Sie sicher, dass Sie sich selbst in einer stabilen emotionalen Lage befinden. Von „Null“ zu beginnen kann nervenaufreibend sein; Eigenschaften wie Ruhe, Gelassenheit, Souveränität und Ausgeglichenheit sind daher essenziell.
4. Kompetenz und Fachwissen
Sie müssen nicht jeden Schritt im Alleingang meistern. Sie sollten jedoch über einen groben Überblick verfügen, was inhaltliche, technische (z. B. Stand der Technik), rechtliche (Gesetze und Verordnungen) und betriebswirtschaftliche Aspekte (z. B. Budgetplanung, Bewertungsmethoden etc.) in Ihrem Vorhaben betrifft. Dabei sollten Sie zumindest wissen, was Sie nicht wissen. Nur so können Sie Fachkundigen die richtigen Fragen stellen. In diesem Kontext haben wir bei Auditrium unser Dienstleistungsportfolio um CFO-Services erweitert, um Unternehmen bei ihrer stabilen Entwicklung zu unterstützen.
5. Konsequente Arbeitshaltung & Beharrlichkeit
Als Gründer legen Sie Ziele, Deadlines und Co. selbst fest. Dazu gehört ein gutes Mass an Selbstorganisation, Beharrlichkeit und Konsequenz – Eigenschaften, die keine Gründungspersönlichkeit missen darf.
6. Anpassungsfähigkeit und Offenheit
Startups sehen sich ständig mit neuen Umständen konfrontiert. Dabei gilt es offen zu bleiben und die Dinge so zu nehmen, wie sie sind. Gründer sind auch nicht allwissend, hören Sie daher auf erfahrene Stimmen und lassen sie sich beraten. Dies erweitert nicht nur Ihren Horizont, sondern führt auch zu besseren Entscheidungen.
7. Verhandlungsgeschick & Extraversion
Verhandlungen gehören zum Tagesgeschäft, ob mit Lieferanten, Finanzgebern, Kunden oder Kooperationspartnern. Ein junges Unternehmen lebt von Vernetzungen. Ein offenes Wesen kann das Knüpfen und Halten von Kontakten erheblich erleichtern.
8. Führungskompetenz & Verantwortungsbewusstsein
Das anleiten, motivieren und koordinieren von Aufgaben gehört zu den Aufgaben von Gründern – es sollte somit gekonnt sein.
9. Risikobereitschaft
Die Gründung eines Unternehmens setzt voraus, dass der Gründer bereit ist, Risiken einzugehen. Dennoch ist es wichtig, sich genau darüber im Klaren zu sein, welche Risiken man mit einer Gründung in Kauf nimmt. Der Umfang des Risikos hängt besonders in Bezug auf finanzielle Aspekte von der Wahl der Rechtsform ab.
Selbstständig vs. Selbstständig im Nebenerwerb
Die Vorteile einer solchen Vorgehensweise liegen auf der Hand:
- Minimierung des Risikos
- Austestung der eigenen Geschäftsidee und der Nachfrage am Markt
- Existenzsicherung durch regelmässiges Einkommen aus dem Anstellungsverhältnis
- Rechtliche Hürden wie die Eintragung von Patenten und Registrierungen und Zulassungen können so überbrückt werden
- Nebenberufliche Selbstverwirklichung
- Zusatzverdienste
Die Selbstständigkeit im Nebenerwerb birgt jedoch auch Nachteile:
- Physische und psychische Doppelbelastung aufgrund der Festanstellung und des Aufbaus eines Business
- Reduziertes Einkommen bei reduzierter Arbeitsleistung in der Festanstellung
- Geringere Zeitressourcen und somit langsamerer Aufbau des Startups
- Geschäftliches Risiko
In der Schweiz gibt es keine speziellen Auflagen, die die Gründung eines Startups während einer Festanstellung reglementieren. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass die selbstständige Tätigkeit mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist und keine Konkurrenzsituation oder ein Interessenskonflikt besteht (Treuepflicht). Dazu sollte der bestehende Arbeitsvertrag genau auf etwaige Klauseln überprüft werden. Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darf zudem nicht unter der Nebentätigkeit leiden.
Unternehmensgründung in der Schweiz für Nicht-Schweizer
Aber nicht nur Staatsbürger dürfen ein Unternehmen in der Schweiz gründen. Auch für EU-Bürger, die über eine Bewilligung B-EU/ EFTA verfügen, ist dies möglich, sie müssen ihre Selbstständigkeit allerdings der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde melden. Abgesehen davon stehen diesen aber keine nennenswerten Hindernisse im Weg. Grenzgänger aus der EU sind verpflichtet, ihre selbstständige Tätigkeit dem Migrationsamt zu melden, sofern sich der Sitz des Unternehmens in der Schweiz befindet. Spezielle Auflagen gibt es lediglich in Bezug auf die Gründung einer AG oder GmbH. Unternehmen mit dieser Unternehmensform müssen durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Diese Voraussetzung kann erfüllt werden durch eine Person im Verwaltungsrat (AG) oder in der Geschäftsführung (GmbH) beziehungsweise in der Position des Direktors (AG & GmbH). Alternativ kann auch ein Schweizer Treuhänder oder Anwalt beschäftigt werden, der diese Aufgabe übernimmt.